Umstrukturierungen

Umstrukturierungen

Die sensible Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten bei der Umstrukturierung (z.B. Aus- und Eingliederung, Teilstilllegung oder Stilllegung) von Betrieben, Betriebsteilen und Unternehmen ist eine unserer Kernaufgaben.

Wir prüfen und klären alle damit zusammenhängenden Fragen z.B. zum Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans, zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der von einem Betriebsübergang i.S.v. § 613 a BGB betroffenen Arbeitnehmer oder zu den Anforderungen an eine wirksame betriebsbedingte Kündigung auch im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrates.