Vertretung
Bundesweit vertreten wir Ihre Interessen im Arbeitsrecht in allen Instanzen: vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht.
Darüber hinaus sind wir als Rechtsanwälte an allen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Verwaltungsgerichten postulationsfähig.